Im Rahmen einer Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung wird die Wirtschaftlichkeit der Radiologie durchleuchtet. Als Maßstab zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit dient die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein zusätzlicher Effekt dieser Vorgehensweise ist es, unwirtschaftliche Leistungsbereiche zu identifizieren und auf einer gesicherten Basis wirksame Kostensenkungsmaßnahmen zu entwickeln.
Des Weiteren wird die Wirtschaftlichkeit der radiologischen Krankenversorgung durch die Menge der Anforderungen (Konventionelles Röntgen / Schnittbilddiagnostik) bestimmt. Eine Positionierung des ärztlichen Anforderungsverhaltens innerhalb eines Vergleichskollektivs ermöglicht die Bewertung der durchschnittlichen Anforderungen pro Fall auf Fachgebietsebene und bildet die Basis für notwendige Leistungsreduktionen.